AGB

1. VERTRAG

1.1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande. Außerdem kann ein Vertrag auf unserer Online-Plattform abgeschlossen werden. Bei Nutzung unserer Online-Plattform für den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages stellt das Ausfüllen und Absenden des online zur Verfügung gestellten Formulars ein Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar.
Die Annahme dieses Angebotes erfolgt mit der Bestätigungs-E-Mail des Studios, für welches der Interessent den Onlineantrag abgegeben hat. Dafür muss der Antragsteller eine persönliche gültige E-Mail Adresse hinterlegen, auf dem die WHY.BE.FIT GmbH E-Mails zustellen kann und darf. Ein online abgeschlossener Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen seit Annahme des Vertrages ohne Angabe von Gründen schriftlich oder in Textform widerrufen werden. Dies gilt nicht für im Studio abgeschlossene Verträge. Im Falle des wirksamen Widerrufes eines online abgeschlossenen Vertrages erstattet das Studio die bis dahin geleisteten Zahlungen nur dann, wenn das Mitglied noch keine Leistung in Anspruch genommen hat. Das bedeutet konkret, wenn das Mitglied noch kein Training im WHY.BE.FIT absolviert hat. Eine umfassende Widerrufsbelehrung ist auf der online Homepage veröffentlicht und wird bei online abgeschlossenen Verträgen mitgesendet.
Diese muss vom Interessenten bestätigt werden, um einen Vertrag bindend abzuschließen.

1.2. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied die Nutzung der Einrichtungen zu den angegebenen Öffnungszeiten. Die Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten ist untersagt.
Die Studios sind nur mit gültiger Mitgliedschaft zu nutzen.

1.3. Zusätzliche Leistungen

Zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauch der Getränkeanlage, sind kostenpflichtig und unterliegen nicht den gleichen Vertragsbedingungen, wie die abgeschlossene Mitgliedschaft.
Abgeschlossene Zusatzleistungen haben eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Mängel in den Zusatzleistungen stellen keinen Mangel im Hauptvertrag
zur Studionutzung dar.

1.4. Jugendliche

WHY.BE.FIT gestattet das Training ab 14 Jahren. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung und Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet.

2. ZUTRITTSMEDIUM

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zu den WHY.BE.FIT Studios ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.

2.2. Umgang mit dem Zutrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.

2.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft bei WHY.BE.FIT ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Ebenso ist es dem Mitglied nicht gestattet, anderen Personen, die kein bestehendes Vertragsverhältnis mit WHY.BE.FIT haben, Zugang zu einem der Studios zu verschaffen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Nutzung, dann kann WHY.BE.FIT von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00 beanspruchen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt.

2.5. Neuausstellung des Zutrittsmediums

Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig.

2.6. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium

Der Vertragspartner WHY.BE.FIT ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die der Partner zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. WHY.BE.FIT kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen.

3. STUDIONUTZUNG

3.1. Hausordnung

Bei Nutzung der WHY.BE.FIT Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

3.2. Nutzung der Spinde

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden.

4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

4.1. Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vertragspartners WHY.BE.FIT gestattet.
Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4.3. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied seinem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

5.1. Kosten bei Rückbuchungen

Wird dem Unternehmen WHY.BE.FIT eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge durch Verschulden des Mitglieds nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Unternehmen WHY.BE.FIT entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

5.2. Mahnkosten uns Gebühren

Das Studio behält sich im Falle eines schuldhaften Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen.

5.3 Gesamtfälligkeit

Gerät das Mitglied schuldhaft mit drei Monatsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte Beitrag bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Die offenen Forderungen gegenüber dem Mitglied können an ein Inkasso Unternehmen weitergereicht werden. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2. sowie 7.2.

6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG

6.1. Erstlaufzeit

Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von einem, zwölf oder vierundzwanzig Monaten. Die Erstlaufzeit kann das Mitglied selbst wählen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn.

6.2. Vertragsverlängerung

Wird der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat in Textform vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag immer wieder um einen weiteren Monat.

6.3. Beitragsanpassung

Bei Verträgen mit 24 Monaten Laufzeit erhöht sich der wöchentliche Mitgliedsbeitrag. Der Beitrag von WHY.BE.STRONG erhöht sich auf 11,90€/Woche. Der Beitrag von WHY.BE.SMART erhöht sich auf 16,90€/Woche und verlängert sich nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. Alle anderen Mitgliedschaften verlängern sich nach der Erstlaufzeit ebenfalls auf unbestimmte Zeit mit 1 Monat Kündigungsfrist. Die Mitgliedsbeiträge der 1 und 12-monatigen Mitgliedschaften bleiben nach der Erstlaufzeit unverändert.

6.4. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig in Textform beendet werden. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Mitglieds liegt bei schweren Verletzungen und Krankheiten vor. Für eine außerordentliche Kündigung bedarf es einer ärztlichen Bescheinigung. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht, da ein Wohnortwechsel im Einflussbereich des Mitglieds liegt. Gleiches gilt für Änderungen im beruflichen Kontext. Das Mitglied hat bei Vertragsabschluss die Wahl eine Mitgliedschaft mit einmonatiger Laufzeit abzuschließen. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.

6.5. Mitgliedschaft pausieren

Die WHY.BE.FIT GmbH bietet rein aus Kulanz die Möglichkeit die Mitgliedschaft für eine maximale Dauer von 26 Wochen pro Kalenderjahr zu pausieren. Damit eine Ruhezeit gewährleistet wird, ist ein dazugehöriges Dokument verpflichtend. Ruhezeiten aus wichtigem Grund sind gegeben bei Schwangerschaften, Auslandsaufenthalten, beruflich bedingter Abwesenheit oder Krankheit. Sonstige Gründe wie beispielsweise zu wenig Zeit oder finanzielle Engpässe liegen im Einflussbereich des Mitglieds und stellen keinen wichtigen Grund für eine Ruhezeit dar. Bei Ruhezeiten aus wichtigem Grund wird eine Pauschale von 2€ pro Ruhezeitwoche erhoben. Für Ruhezeiten ohne wichtigen Grund wird eine Pauschale von 5€ pro Ruhezeitwoche erhoben. Die WHY.BE.FIT GmbH kann die Bedingungen und Preise für Ruhezeiten jederzeit ändern. Das Mitglied hat keinen rechtlichen Anspruch auch Ruhezeiten des Vertrags.

7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO

7.1. Verbotene Substanzen

WHY.BE.FIT gestattet keine alkoholischen Getränke, Tabakwaren und sonstigen Drogenkonsum im Geschäftsgebäude. Darunter zählt auch das Mitführen von Spritzen, welche zum Initiieren solcher Substanzen genutzt werden. Ferner ist dem Mitglied das Mitführen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger illegale Substanzen in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Besteht ein wichtiger Grund für das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, welches nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dient, ist das Mitglied verpflichtet, das Arzneimittel bei Betreten des Studios am Empfang in Verwahrung zu geben.

7.2. Folgen eines Verstoßes

Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann WHY.BE.FIT ein Hausverbot aussprechen sowie den aktiven Vertrag zwischen den Parteien mit sofortiger Wirkung kündigen.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

8.2. Teilnahme an Streitschlichtung

Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
(Stand: 07/2024)

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