AGB

1. VERTRAG

1.1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der
Vertragspartner zustande. Außerdem kann ein Vertrag auf unserer Online-Plattform
abgeschlossen werden. Bei Nutzung unserer Online-Plattform für den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages stellt
das Ausfüllen und Absenden des online zur Verfügung gestellten Formulars ein Angebot auf
Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages für eine Mindestdauer von zwölf oder
vierundzwanzig Monaten dar. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt mit der Bestätigungs-EMail des Studios,
für welches der Interessent den Onlineantrag abgegeben hat.
Ein online abgeschlossener Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen seit Abschluss des
Vertrages ohne Angabe von Gründen schriftlich oder in Textform widerrufen werden. Dies gilt
nicht für im Studio abgeschlossene Verträge. Im Falle des wirksamen Widerrufes eines online
abgeschlossenen Vertrages erstattet das Studio bis dahin bereits geleistete Zahlungen – mit
Ausnahme der bis dahin erhaltenen Leistungen – an das Mitglied zurück. Eine umfassende
Widerrufsbelehrung ist auf der online Homepage veröffentlicht. Diese muss vom
Interessenten bestätigt werden, um einen Vertrag bindend abzuschließen.

1.2. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied die Nutzung der Einrichtungen. Das Studios ist nur mit
gültiger Mitgliedschaft zu nutzen.

1.3. Zusätzliche Leistungen

Zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauch der
Getränkeanlage, sind kostenpflichtig und unterliegen den gleichen Vertragsbedingungen, wie
die abgeschlossene Mitgliedschaft.

1.4. Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit
Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters möglich. Deren Einwilligung wird durch eine
Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das
Trainieren von Mitgliedern im Alter von 14 und 15 Jahren ist nur mit Begleitung einer
volljährigen, aufsichtsberechtigten Person gestattet.

2. ZUTRITTSMEDIUM

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium
(Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des
Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von
gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen
und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.

2.2. Umgang mit dem Zutrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen
und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu
melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums
gesperrt.

2.3. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das
Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu
verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Ebenso ist es dem Mitglied nicht gestattet,
anderen Personen, die kein bestehendes Vertragsverhältnis in unserem Fitnessstudio haben,
Zugang zum Studio zu verschaffen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h.
überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Nutzung, kann
das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines
Betrags von EUR 100,00 beanspruchen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Die
Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung
der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Dem Mitglied bleibt nachgelassen
nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

2.5. Neuausstellung des Zutrittsmediums

Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder
einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine
Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen,
dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.6. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium

Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und
Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen
anbietet. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen
Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen.

3. STUDIONUTZUNG

3.1. Hausordnung

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung
enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und
zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder
Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat
den Weisungen Folge zu leisten.
3.2. Nutzung der Spinde

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom
Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden.

4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

4.1. Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger
Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm
nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß
nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen
nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die
Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4.3. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das
Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen,
dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu
tragen.

5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

5.1. Kosten bei Rückbuchungen

Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger
abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum
Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger
Beträge durch Verschulden des Mitglieds nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten,
namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

5.2. Mahnkosten uns Gebühren

Das Studio behält sich im Falle eines schuldhaften Zahlungsverzugs das Recht vor,
Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben
und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen.

5.3 Gesamtfälligkeit

Wurde eine monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart und gerät das Mitglied
schuldhaft mit drei Monatsbeiträgen in Verzug, wird der gesamte Beitrag bis zum Ende der
Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung
eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend
Ziffer 4.2. sowie 7.2.

6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG

6.1. Erstlaufzeit

Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von
sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem
vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn.

6.2. Vertragsverlängerung

Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Monat in Textform vor dem Beendigungszeitraum gekündigt,
verlängert sich der Vertrag immer wieder einen weiteren Monat.

6.3. Nach Ablauf der Erstlaufzeit

erhöht sich der Wochenbeitrag der Mitgliedschaft. Die
Mitgliedschaft WHY.BE.STRONG erhöht sich auf 15€/Woche. Die Mitgliedschaft
WHY.BE.SMART erhöht sich auf 20€/Woche.

6.4. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig in
Textform beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein
außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das
Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine
andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.

6.5.

Es besteht die Möglichkeit die Mitgliedschaft für eine maximale Dauer von 6 Monaten
pro Kalenderjahr zu pausieren. Damit eine Ruhezeit gewährleistet wird, ist ein Dokument wie
zum Beispiel ein ärztlicher Attest oder die Bestätigung eines Wohnortwechsels notwendig.
Die Dauer der Ruhezeit wird immer über komplette Monate gerechnet und anschließend an
die Laufzeit der Mitgliedschaft hinzugefügt. Wir berechnen je pausierten Monat eine
Ruhezeitpauschale von 5€.

7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO

7.1. Verbotene Substanzen

Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu
konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel,
die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen,
und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen
sollen (z.B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied
untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu
verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Besteht ein
wichtiger Grund für das Mitführen eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, welches
nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dient, ist das
Mitglied verpflichtet, das Arzneimittel bei Betreten des Studios am Empfang in Verwahrung zu
geben.

7.2. Folgen eines Verstoßes

Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d.h. konsumiert es wissentlich und
willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio
von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags
von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die
Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung
der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

8.2. Teilnahme an Streitschlichtung

Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG
nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.
(Stand: 10/2022)

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